Gemäß aktuell gültiger Geräte- und Maschinenlärmverordnung ist es erlaubt, den Rasen werktags in der Zeit zwischen 7:00 Uhr morgens und 20:00 Uhr abends zu mähen.
Außerhalb dieses Zeitfensters ist das Rasenmähen aus Lärmschutzgründen heraus grundsätzlich untersagt.