Wie viel Uhr?
Der Rasen darf gemäß bundesweit gültiger Geräte- und Maschinenverordnung nur an Werktagen, jeweils zwischen 7:00 Uhr morgens und 20:00 Uhr abends, gemäht werden.
Der Rasen darf gemäß bundesweit gültiger Geräte- und Maschinenverordnung nur an Werktagen, jeweils zwischen 7:00 Uhr morgens und 20:00 Uhr abends, gemäht werden.
Rasenmäher was beachten? Beim Benzinrasenmäher müssen Sie darauf achten, dass stets ausreichend Kraftstoff und auch …