Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung Seit dem Jahre 2002 gilt bundesweit die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BIMSCHV), welche auch den Einsatz eines Rasenmähers regelt. Hiernach dürfen Rasenmäher an allen Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht genutzt werden. Ebenso nicht werktags vor 7:00 Uhr morgens und nach 20:00 Uhr am Abend.
Mehr lesenRasenmähen wann das letzte Mal mähen?
Der letzte Rasenschnitt: Der letzte Rasenschnitt sollte etwa um die Mitte des Monats Oktober herum erfolgen, nachdem es nämlich in den Nächten bereits so kalt geworden ist, dass der Rasen nun nicht mehr wächst, sondern stattdessen in die Winterruhe und damit verbundene Wachstumspause eintritt.
Mehr lesenRasenmähen wann das erste Mal mähen?
Der erste Rasenschnitt sollte mit dem Frühlingsbeginn vorgenommen werden. Da man Rasen etwa im April aussäht, kann man im Monat Mai den ersten, zunächst jedoch vorsichtigen Schnitt vornehmen, bei welchem nur die Rasenspitzen geschnitten werden müssen.
Mehr lesen