Neuigkeiten

Wann dürfen Rasenmäher benutzt werden?

Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung

Seit dem Jahre 2002 gilt bundesweit die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BIMSCHV), welche auch den Einsatz eines Rasenmähers regelt.

Hiernach dürfen Rasenmäher an allen Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht genutzt werden.

Ebenso nicht werktags vor 7:00 Uhr morgens und nach 20:00 Uhr am Abend.

 

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